Allgemeine Geschäftsbedingungen
Baumpflege Seil und Säge, Inhaber Dipl.-Ing (FH) L. Ludwig Walkmüllerweg 1a, 17094 Burg Stargard
Stand: 01. Februar 2019
A. Vertragsabschluss
- Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
- Abweichende Gegenbestätigungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.
B. Leistungsbeschreibung
- Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen so genau wie möglich. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet:Ast-Definitionen:
Feinast: Ast mit Durchmesser von 1 bis 3 cm
Schwachast: Ast mit Durchmesser über 3 bis 5 cm
Grobast: Ast mit Durchmesser über 5 bis 10 cm
Starkast: Ast mit Durchmesser über 10 cmBaumfällung: Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden
Formschnitt: Gehölzschnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks
Kronenpflege: Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen; Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig
Totholzentnahme: Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke aus Gründen der Verkehrssicherheit
Kroneneinkürzung: Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach-, und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig, Kronenauslichtung entfernt ganze Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone. - Es werden keine Wundverschlußmittel verwendet.
- Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, daß Äste, die noch Knospen haben, also noch nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehengelassen werden.
- Für Baumfällungen muß eine Fäll-Genehmigung der zuständigen Behörde, die die jeweilige Baumschutzverordnung verwaltet, vorliegen und als Kopie für unsere Unterlagen bereitgestellt werden.
- Für Baumfällarbeiten außerhalb der vom Landesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Zeit (in der 1. Oktober bis 14. März) muß durch den Auftraggeber das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.
- Im übrigen gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Colmanststr. 32, 53115 Bonn), in der aktuellen Fassung von 2017, die in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden können.
C. Ausführungsfristen
- Die von uns genannten Ausführungsfristen oder –zeiten sind nicht Vertragsbestandeil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
- Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
- Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 5°C.
- Falls wir selbst in Verzug geraten, muß der Kunde uns eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.
D. Mehrarbeit
- Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach.
Es gelten folgende Stundenlöhne, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen werden:
Baumarbeiten bis 5 m Höhe: 27€
Baumarbeiten über 5 m Höhe. 38 €
Baumarbeiten mit Einsatz der Motorsäge: 42€
Bodenarbeiten ohne Motorsägen-Einsatz: 16 €
Bodenarbeiten mit Motorsägen-Einsatz: 27€
Die Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer.
Vertragsänderungen oder –ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.
E. Haftungsausschluß
Wir haften nicht für Schäden, wenn diese nur leicht fahrlässig verursacht sind; das gilt nicht für Schäden an Körper und Gesundheit.
F. Aufrechnungsverbot
Außer mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf unser Auftraggeber nicht die Aufrechnung erklären.
G. Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Zahlungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind sofort nach Rechnungsstellung rein netto kostenfrei zu bezahlen.
- Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist.
- Werden die Zahlungstermine nicht eingehalten, sind wir berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit für alle Forderungen Fälligkeitszinsen in Höhe 6% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens 9%, zu berechnen.
H. Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.